Das Zuzahlungssystem

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Der Turnverein Kalbach 1890 e.V. zählt innerhalb seiner Abteilungen eine Vielzahl an Sportgruppen, die durch fachlich versierte wie qualifizierte Trainer betreut werden - eine Aufgabe, die gebührend honoriert werden muss. Die von jedem und für jedes Mitglied zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge werden neben den allgemeinen Betriebskosten auch dazu verwendet, jenen Trainern ihre sogenannten Übungsleiterhonorare zu entrichten.

Da sich der Verein hauptsächlich aus den Einnahmen über die Mitgliedsbeiträge finanziert, müsste er eigentlich nach dem ökonomischen Grundprinzip verfahren, den Einsatz seiner Trainer idealerweise im Verhältnis zu den Teilnehmern ihrer jeweiligen Sportgruppen zu planen, die aus den zahlenden Mitgliedern sowie in einigen Sportangeboten auch aus hinzukommenden Gastteilnehmern bestehen.

Ein Beispiel:
Stellen wir uns vor, ein Trainer würde für ein Sportangebot, das von zehn erwachsenen Personen genutzt wird, an vier Tagen im Monat je Übungseinheit 20,00 Euro Honorar erhalten. Der Verein hätte für dieses Sportangebot 95,00 Euro an Mitgliedsbeiträgen zu verzeichnen, von denen er 80,00 Euro für das Übungsleiterhonorar des Trainers aufzuwenden hätte. Es verblieben dem Verein noch 15,00 Euro zur Bewältigung der allgemeinen Betriebskosten.

Nutzt die gleiche Teilnehmergruppe jedoch auch noch andere Sportangebote des Vereins, für die ebenfalls ein Trainer finanziert werden muss, so ist auch dessen Honorar von den eingenommenen Mitgliedsbeiträgen dieser zehn Personen aufzuwenden. Die Finanzierung dieses Mehrbedarfs kann beispielsweise durch Zusatzeinnahmen gedeckt werden.

In manchen Sportgruppen lässt sich dieses Prinzip jedoch nicht anwenden - beispielsweise bei den meisten Kindersportarten, die bei den niedrigen Beiträgen für Kinder einen hohen Bedarf an Trainerteams aufweisen, weil insbesondere beim Kindertraining eine persönlichere Betreuung erforderlich ist als bei reiferen Personen. Für solche Gruppen kann die Finanzierung ihrer Trainer nicht ausschließlich über die Einnahmen entsprechender Mitgliedsbeiträge abgedeckt werden.

Deshalb kann das dem Verein zur Finanzierung seiner Trainer zur Verfügung stehende Kapital nicht immer nach dem idealisierten ökonomischen Grundprinzip erfolgen. Es muss hingegen nach dem sozialen Prinzip einer gruppenübergreifend gerechten Verteilung im Interesse der Gemeinschaft des Vereins geplant werden, um eine ansonsten erforderliche Beitragserhöhung zu vermeiden, die nach geltendem Vereinsrecht auf alle Mitglieder des Vereins umgelegt werden müsste.

Andere Gruppen hingegen widmen sich speziellen Sportarten, für deren Anleitungen die Trainer üblicherweise höhere Honorare beziehen als für unsere geläufigeren Sportangebote. Auch diese Angebote wollen wir unseren Mitgliedern und Gästen nicht vorenthalten. Doch diese Angebote können nur selten über das soziale Prinzip einer gruppenübergreifenden Kostenverteilung finanziert werden, weil sie immer nur für einen kleinen Teil der Vereinsgemeinschaft gelten. Für sie muss ein gesondertes Finanzierungsmodell geschaffen werden:

Das Zuzahlungssystem!

Unser Zuzahlungssystem funktioniert sehr einfach:

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass ein von Ihnen bei uns angelegtes Zuzahlungsguthaben stets für alle zuzahlungspflichtigen Sportangebote unseres Vereins gleichzeitig genutzt werden kann, statt immer nur für ein bestimmtes Angebot.

Möchten Sie an einer zuzahlungspflichtigen Sportstunde teilnehmen, können Sie diese direkt besuchen. Zur Registrierung Ihrer Teilnahme an der Sportstunde müssen Sie dem Trainer Ihren Teilnehmerausweis zum Scannen vorzeigen. Beim Scannen erkennt unsere Verwaltungssoftware, ob Sie bereits über ein ausreichend gedecktes Zuzahlungsguthaben verfügen. Sollte dies der Fall sein, so erfolgt Ihre Registrierung wie bei allen nicht-zuzahlungspflichtigen Sportangeboten, wobei das System in diesem Fall jedoch die Zusatzkosten für Ihre Teilnahme an der entsprechenden Sportstunde automatisch von Ihrem Zuzahlungsguthaben abzieht.

Verfügen Sie bisher allerdings über noch kein Zuzahlungsguthaben oder ist dieses nicht mehr ausreichend gedeckt, so wird dies dem Trainer beim Scannen Ihres Teilnehmerausweises angezeigt und Sie müssen zur Teilnahme an der Sportstunde die entsprechenden Zuzahlungskosten direkt an den Trainer entrichten.

Der Trainer nimmt den Geldbetrag von Ihnen entgegen und bestätigt über das Scann-System den erhaltenen Betrag, wodurch Ihnen gleichzeitig auch eine automatisch generierte Quittung über den gezahlten Betrag per E-Mail zugestellt wird. Verfügen Sie über keine E-Mail-Adresse, können Sie Ihre Quittung zu unseren ausgewiesenen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle abholen.

Ob Sie bei der Zahlung an den Trainer lediglich für die Teilnahme an der aktuellen Sportstunde hinzuzahlen oder dabei auch gleich Ihr Zuzahlungsguthaben für die Teilnahme an späteren Sportstunden auffüllen möchten, obliegt Ihnen ganz persönlich.

Neben der Möglichkeit, Ihr Zuzahlungsguthaben über einen unserer Trainer anzulegen, können Sie größere Geldbeträge auch gerne entweder zu unseren ausgewiesenen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle einzahlen oder unter Angabe des Verwendungszweckes [Zuzahlungsguthaben] an unsere Bankverbindung überweisen.

Ob Sie bei Ihrem Trainer einzahlen, in der Geschäftsstelle oder mittels Bankanweisung, beachten Sie bitte stets, dass Ihr Zuzahlungsguthaben genauso wie Ihr regulärer Mitgliedsbeitrag bei Nichtnutzung weder rück-zahlbar noch auf andere Personen übertragbar ist.

Bei der Vielzahl unserer Sportangebote gibt es unter den zuzahlungskostenpflichtigen sicherlich gleich mehrere, die für Sie interessant sind. Um Ihnen eine kostengünstigere Teilnahme zu ermöglichen, haben wir für Sie deshalb einen wöchentlich gültigen gestaffelten Rabatt eingerichtet.

Nehmen Sie beispielsweise montags an einer zuzahlungskostenpflichtigen Sportstunde teil, so wird Ihnen für Ihre weiteren Teilnahmen an anderen zuzahlungskostenpflichtigen Sportstunden innerhalb der gleichen Woche jeweils ein Euro zuzüglich der vorangegangenen Gutschrift gutgeschrieben. Finanziell bedeutet dies für Sie, Sie erhalten innerhalb einer laufenden Woche bei der zweiten Teilnahme an einer zuzahlungskostenpflichtigen Sportstunde eine Gutschrift in Höhe von 1,00 Euro, an der dritten 2,00 Euro, an der vierten 3,00 Euro usw.



AKTUELLES AUS DEM VEREIN

Geplante Kursangebote
In seinen Sparten des Fitness- und Gesundheitssports beabsichtigt der Turnverein Kalbach 1890 e.V. einige neue Konzepte umzusetzen. Darunter zählen unter anderem Angebote in Parkinson-Gymnastik, Prä- und Postnatale Gymnastik oder auch Psychomotorik.

Wartelisten für unsere neuen Sportangebote
Falls Sie bei uns keine passende Sportart für sich finden, registrieren Sie sich jetzt in unserer Warteliste. Denn ab sofort stehen Ihnen dazu unsere Wartelisten für unsere bereits geplanten Sportangebote zur Verfügung.

Trainer werden
Bei uns kannst du als Trainer sowohl langfristig mit eigenen Sportgruppen, als auch bei zeitlich begrenzteren Möglichkeiten Teil eines Trainerteams werden.